Wichtige Fragen
Ab wann kann ich einen Leiharbeiter kostenfrei in eine Festeinstellung übernehmen?
Die kostenfreie Überahme des Mitarbeiters ist nach 6 Monaten unendgeldlich möglich.
Wie hoch ist die Mindestentleihdauer?
Die Mindestentleihdauer richtet sich nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen
Wie lang sind die Abmeldefristen für Leiharbeitnehmer?
Die gesetzliche Abmeldefrist für den Mitarbeiter beträgt 5 Tage. In Zusammenhang mit aktuellen AÜG Änderung vom 01.04.2017 bedarf es einer Kündigung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages. Diese werden wir für Sie in der Regel schriftlich vornehmen.
Was passiert im Falle einer Krankheit des Leiharbeitnehmers?
Im Falle einer Krankheit des Leiharbeitnehmers entstehen Ihnen keine Kosten. Wir werden Ihnen in diesem Fall schnellstmöglich einen Ersatz stellen.
Wie hoch ist der Verrechnungssatz?
Der Verrechnungssatz richtet sich nach der Qualifikation des Leiharbeitnehmers und wird mit Ihnen persönlich abgestimmt.
Wie qualifiziert sind Ihre Mitarbeiter?
Die Qualifikation unserer Mitarbeiter richtet sich nach Ihren Anforderungen. Wir stellen Ihnen erfahrene und motivierte Mitarbeiter zur Verfügung, die Ihrem Anforderungsprofil entsprechen.
Für welche Bereiche können Sie uns Personal zur Verfügung stellen?
Grundsätzlich können wir für alle Bereiche Personal zur Verfügung stellen, wir beschäftigen qualifiziertes Fachpersonal, erfahrene Fachhelfer und Hilfskräfte.
Müssen wir den Mitarbeiter extra versichern?
Nein, Sie müssen den Mitarbeiter nicht extra versichern, da er bei uns im Rahmen des mit uns geschlossenen Arbeitsverhältnisses versichert ist.